Diese Seite habe ich vorübergehend stillgelegt.
Ein
impertinent aggressiv auftretender
Kunstagent, arrogant und blasiert,
n.m.Mg. bar aller
kunstgeschichtlichen Kenntnisse, hatte mich dazu genötigt.
Er behauptet, sein Klient, ein für mich (und befragte
Künstlerkollegen) absolut
unbekannter deutscher Maler, sei
der Erfinder jener Technik.
Er besäße somit alle
diesbezüglichen Urheberrechte.
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Kunstgeschichtliches:
- Diese Malweise wurde bereits vor über 40.000 Jahren in den Höhlen
der Zentralsahara
und später in jenen von Altamira und
Lascaux angewendet.
- In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts
erregte Yves Klein (1928-1962), ein französischer
Maler
von Weltrang, damit internationales Aufsehen. Es bleibt bis heute
eines seiner Markenzeichen!
- Unzählige Künstler
wenden weltweit diese Darstellungsform an!
Und plötzlich
behauptet jemand, er habe das Urheberrecht? Seltsam...
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Rechtliches:
Der
Bundesgerichtshof urteilte, dass Stil, Arbeitsweise und besondere
Techniken eines Künstlers
keinen urheberrechtlichen Schutz
genießen (BGH GRUR 1995, 668ff). Auch der BBK Deutschland
(Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler,
Sitz Berlin), als auch der BBK Mittelfranken (Sitz Nürnberg),
sehen in einer Maltechnik keinen Anspruch auf Urheberschaft
möglich!
Wäre dem so, hätte es keine Malstile,
Kunstepochen und breite künstlerische Entwicklungen gegeben!
Weil ich gesundheitlich angeschlagen bin, habe ich diese
Seite meiner Arbeiten vorübergehend entfernt.
Ich will
mich nicht streiten, ärgern und meine labile Gesundheit
gefährden.
Die finanziellen Wagnisse einer juristischen
Auseinandersetzung kann ich nicht tragen. Frechheit
siegt
Interessenten mögen mir schreiben. Bildbeispiele
der Körperabdrucke kann ich gerne schicken.
Jürgen
Freyn ___________________