Hartz IV - Unklarheiten und was sonst
noch droht
Haben Sie
eine selbstgenutzte Eigentumswohnung?
- Laut Hartz IV muss eine Eigentumswohnung oder Haus nicht
verkauft werden., sofern es angemessen ist.
Bei einer Telephonaktion der
Nürnberger AZ stellte eine 60-jährige, alleinstehende,
Anruferin dem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit folgende
Frage: "Ich habe eine 100 qm große Eigentumswohnung. Muß
ich die jetzt verkaufen?" Die Antwort war: "Nein, Sie können ja
untervermieten, Ihre Mieteinnahmen werden allerdings angerechnet".
Schluss: 100 qm
sind für alleinstehende Damen nicht angemessen. Trifft das auch
dann zu, wenn die Dame früher verheiratet war und 3 Kinder
großgzogen hat?
Laut offizieller Webseite der Bundesagentur für Arbeit gelten die
gleichen Größen wie bei Mietwohnungen: 45 qm für die
erste Person + 15 qm für jede weitere Person. Anzahl der
Wohnräume: 1 Zimmer pro Person (Küche und Bad werden nicht
mitgerechnet).
Wo liegt hier das
Problem? Solch kleine Wohnungen sind unverkäuflich,
deswegen werden solche 'Winzlinge' nicht gebaut. Hat jemand also eine
Eigentumswohnung gekauft, hat er mit Sicherheit eine größere
und somit zu große
Wohnung. Damit muss eine Eigentumswohnung in der Regel verkauft werden.
Weiteres Problem: Kinder sind ausgezogen, die Wohnung ist zwei Zimmer
zu groß.
Haben Sie Ihre selbstgenutzte Wohnung schon
abbezahlt?
Nein? Laut einigen
Presseveröffentlichungen zahlt die Bundesagentur die Zinsen.
Ungeklärt: bis zu welcher
Höhe.
Vermutlich nur, wenn sie geringer
als die Miete einer angemessenen Wohnung sind, was ja auch
verständlich ist.
Beispiel:
Mit 35 Jahren (Hauptverdiener) eine
Wohnung gekauft, Finanzierung auf 30 Jahre angelegt (soll ja zum
Rentenbeginn abbezahlt sein). Aktueller Zins 600 €, aktuelle Tilgung
100 €.
- Einem Ehepaar ohne Kinder stehen bei einer Mietwohnung 60 qm zu,
Miete in Nürnberg dafür ca. 360 €. Der Zins ist erheblich
größer als die Miete für eine 'angemessene' Wohnung.
Die Wohnung müsste wohl verkauft werden.
- Einem Ehepaar mit 3 Kindern stehen 105 qm Mietwohnung zu, Miete
in Nürnberg ca. 630 €. Der Zins ist niedriger als die Miete
für eine angemessene Wohnung. Die Wohnung muss nicht verkauft
werden. In diesem Fall kann man nur hoffen, bald wieder Arbeit zu
finden, was Hartz IV ja erleichtern soll. Ansonsten wird ja kein Cent
getilgt und die Wohnung gehört bei Rentenbeginn immer noch der
Bank.
Haben Sie eine selbstgenutzte Wohnung Ihrem Kind vorzeitig vererbt?
Ja? Sie haben aber sicherlich Wohn- und Vermietungsrecht
bis zum Lebensende?
- Was ist, wenn Ihr
Kind nun arbeitslos wird? Da Ihr Sohn nicht in seiner Wohnung lebt,
muss er die Wohnung verkaufen weil sie als anrechenbares Vermögen
gilt? Bricht hier Hartz IV Ihr Wohnrecht? Ungeklärt!!!
Haben Sie Ausbildungsversicherung für ein Kind oder mehr Kinder
abgeschlossen?
Wenn Sie für Ihr Kind eine
Ausbildungsversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie diese
verkaufen, wenn der Rückkaufswert größer als 4100.- €
ist. Ein Studium kostet pro Jahr 7368.- €, nimmt man den aktuellen
BaFöG- Höchstbetrag von 614.- €/Monat als Maßstab. Ein
3-jähriges Studium kostet somit 22104.- €, ein 5-jähriges gar
36840.- €. Der Freibetrag von 4100.- € ist also geradezu
lächerlich.
Hartz IV zwingt
Sie, das Geld Ihres Kind zu verbrauchen. Tun Sie das nicht, bekommen
Sie kein ALG II. Es stellt sich die Frage, ob Hartz IV hier ein
weiteres mal gegen die Verfassung verstößt.
Haben Sie ein Auto?
Ein ALG II Bezieher darf ein angemessenes Auto besitzen. Was
heißt hier angemessen? Für Junggesellen ein Smart, für
Ehepaare ohne Kinder ein Polo, für Ehepaare
mit 2 Kindern ein Passat ??? Ist ein BMW grundsätzlich
unangemessen ???
- Durchführungsrichtlinien fehlen
- ALG II reicht nicht zum Tanken (hier kommt der Hinzuverdienst ins
Spiel)