Hartz IV - Weitere Gemeinheiten
Haben Sie
eine Direktversicherung?
Wenn Sie eine Direktversicherung und diese einige Jahre privat weiter
geführt haben (*) gilt:
- Die Beiträge Ihres
ehemaligen Arbeitgebers oder die wegen Gehaltsumwandlung von Ihrem
Arbeitgeber überwiesenen Beträge sind Hartz IV sicher.
- Die von Ihnen direkt
gezahlten Beiträge müssen vor Bezug von ALG II aufgebraucht
werden !!!
(*) Weil:
- nach einem Arbeitgeberwechsel
der neue Arbeitgeber keine Direktversicherung angeboten hat.
- Sie z.B. nach einem
Arbeitgeberwechsel das Versicherungsunternehmen wechseln mussten und
Sie dies wegen schlechterer Verzinsung nicht wollten.