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Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?
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Täter-Opfer-Ausgleich bietet Opfer und Täter die Möglichkeit mit Hilfe eines
geschulten Vermittlers eine befriedende Regelung ihres Konfliktes herbeizuführen.
Täter-Opfer-Ausgleich ist außergerichtliche Konfliktschlichtung im (Jugend-)Strafverfahren.
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Welche Chancen bietet der Täter-Opfer-Ausgleich? |
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Die Geschädigte/der Geschädigte
kann dem Täter die Folgen seiner Tat verdeutlichen, Gefühle wie Ärger, Verletzung,
Angst und Empörung aussprechen, Wiedergutmachung mit dem Täter vereinbaren.
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Der Beschuldigte/Die Beschuldigte
kann Hintergründe für sein Verhalten schildern und dafür Verantwortung übernehmen,
zeigen, daß er die Gefühle des Opfers ernst nimmt und die Tat bedauert, durch aktive
Schadenswiedergutmachung die Sache wieder in Ordnung bringen.
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Gemeinsam können sie
einen eventuell schon lange schwelenden Konflikt bereinigen,
Verständigung erreichen und gegenseitige Vorurteile abbauen,
weiterem Ärger vorbeugen und einen unnötigen Rechtsstreit vermeiden.
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Was geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich? |
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Die unparteiischen Vermittler führen getrennte Vorgespräche mit den Beteiligten,
sie unterstützen die Parteien bei einer persönlichen Aussprache und bieten die
Vereinbarung einer Wiedergutmachung an, die von allen Beteiligten akzeptiert
wird (z.B.: Entschuldigung, Schmerzensgeld, Schadensersatz u.a.m.).
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Die Vermittler |
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sind neutral und sorgen für einen fairen Gesprächsablauf, berichten der Staats-
anwaltschaft über das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs und regen eine
Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung an.
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